Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwimmschule Schumacher GmbH
Kurse · Abonnements · Veranstaltungen · öffentlicher Badebetrieb
Fassung vom 17. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit der Schwimmschule Schumacher GmbH, Borchener Straße 330, 33106 Paderborn, E-Mail: office@schwimmschule-schumacher.de (nachfolgend „Schwimmschule“), über Kurse, Abonnements und Veranstaltungen sowie über den von ihr selbst angebotenen öffentlichen Badebetrieb.
Bei minderjährigen Teilnehmern schließt die buchende volljährige Person den Vertrag im eigenen Namen zugunsten des Kindes, soweit bei der Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die buchende Person wird nachfolgend „Kunde“ genannt; die am Angebot teilnehmende Person „Teilnehmer“.
Diese AGB werden nur bei wirksamer Einbeziehung Bestandteil des Vertrags. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Maßgeblich sind außerdem die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung und der zugehörige Terminplan.
An lediglich angemieteten Standorten richten sich gesonderte Eintritts- oder Nutzungsverträge mit dem jeweiligen Badbetreiber nach dessen Bedingungen. Diese AGB begründen keinen Vertrag mit einem anderen Betreiber. Die Hausordnung des jeweiligen Standorts ist im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Rechte einzuhalten.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt über die angebotenen Buchungssysteme oder per E-Mail. Die Darstellung eines Angebots ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Zugang der ausdrücklichen Buchungsbestätigung der Schwimmschule zustande. Eine bloße Eingangsbestätigung oder Aufnahme in eine Warteliste stellt noch keine Buchungsbestätigung dar.
Die Vergabe verfügbarer Plätze erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen unter Berücksichtigung der für das Angebot angegebenen Teilnahmevoraussetzungen. Angaben zu Alter und Schwimmkenntnissen müssen zutreffend sein.
Die Vertragsbestätigung enthält insbesondere das gebuchte Angebot, den Preis, die vereinbarten Termine beziehungsweise den Leistungsumfang des Abonnements und die geltenden Vertragsbedingungen. Bei Fernabsatzverträgen erhält der Kunde diese Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail.
Beim öffentlichen Badebetrieb kommt der Nutzungsvertrag grundsätzlich mit dem Erwerb der Eintrittsberechtigung zustande.
3. Preise, Zahlung und Ratenzahlung
Es gelten die vor Vertragsschluss mitgeteilten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer ausgewiesen. Gesondert zu zahlende Badeeintritte oder weitere verpflichtende Kosten werden vor der Buchung ausdrücklich angegeben. Ohne entsprechende Vereinbarung werden keine zusätzlichen Entgelte erhoben.
Die Zahlung erfolgt mit dem bei der Buchung angebotenen und gewählten Zahlungsmittel. Die Fälligkeit ergibt sich aus der vor Vertragsschluss mitgeteilten Zahlungsvereinbarung. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln.
Bei einem Kurs mit festgelegter Einheitenzahl wird der Kursplatz für den gesamten gebuchten Kurs reserviert. Eine vereinbarte Ratenzahlung verteilt lediglich die Zahlung der Gesamtgebühr; sie macht den Kurs nicht zu einzeln kündbaren oder nur bei Anwesenheit zu vergütenden Einheiten. Für persönliche Nichtteilnahme gilt Ziffer 5. Gesetzliche Rechte und Erstattungen bei Ausfällen der Schwimmschule bleiben unberührt.
Bei Verzug können gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche, nachweisbare Rechtsverfolgungskosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Mahnkosten werden nur in Höhe tatsächlich entstandener, erstattungsfähiger Kosten berechnet; eigener Personal- und Verwaltungsaufwand wird nicht berechnet. Rücklastschriftkosten werden nur verlangt, soweit der Kunde sie zu vertreten hat und sie tatsächlich entstanden und erstattungsfähig sind.
Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
4. Kursdauer und Leistungsumfang
Art, Ort, Dauer, Termine, Teilnahmevoraussetzungen und Leistungsumfang ergeben sich aus der bei Vertragsschluss vereinbarten Kursbeschreibung. Soweit dort nichts anderes angegeben ist, beträgt die Wasserzeit bei Schwimmkursen 40 Minuten und beim Babyschwimmen 30 Minuten. Umkleidezeiten zählen nicht zur Wasserzeit. Für Aquafitness und andere Angebote gilt die ausgewiesene Dauer.
Die Schwimmschule schuldet fachgerechten Unterricht entsprechend dem gebuchten Angebot. Ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen eines Schwimmabzeichens innerhalb einer bestimmten Zeit wird nicht zugesagt. Abzeichen werden nur bei Erfüllung der jeweiligen Prüfungsanforderungen vergeben.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Schwimmschule darf eine andere für das Angebot entsprechend qualifizierte Lehrkraft einsetzen. Wesentliche vereinbarte Leistungsmerkmale werden dadurch nicht verändert.
Kursfreie Zeiten, insbesondere Ferien und Feiertage, werden im Terminplan beziehungsweise in der Leistungsbeschreibung vor Vertragsschluss ausgewiesen. Spätere Änderungen richten sich nach Ziffer 7.
5. Persönliche Verhinderung und Erkrankung
Kann ein Teilnehmer einen vertragsgemäß angebotenen Termin aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen kurzfristiger Krankheit, Urlaubs oder anderer Termine, nicht wahrnehmen, entfällt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich nicht. Ein Anspruch auf einen zusätzlichen Nachholtermin besteht allein wegen dieser Nichtteilnahme nicht.
Soweit die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften trotz Nichtteilnahme geschuldet bleibt, werden ersparte Aufwendungen sowie anrechenbare Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des frei gewordenen Platzes berücksichtigt. Gleiches gilt für einen anderweitigen Erwerb, dessen Erzielung die Schwimmschule böswillig unterlässt. Eine doppelte Vergütung desselben frei gewordenen Platzes wird nicht verlangt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere eine länger andauernde oder dauerhafte, bei Vertragsschluss nicht absehbare gesundheitliche Teilnahmeunfähigkeit kann abhängig vom Einzelfall einen wichtigen Grund darstellen. Soweit für die Prüfung erforderlich, kann ein geeigneter Nachweis verlangt werden. Ein ärztliches Attest kann sich auf die Teilnahmeunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer beschränken; eine Diagnose wird grundsätzlich nicht verlangt.
Freiwillige Nachholangebote, Umbuchungen oder Gutschriften können im Einzelfall vereinbart werden. Daraus entsteht ohne entsprechende Zusage kein Anspruch für weitere Fälle. Bereits zugesagte Kulanzleistungen bleiben verbindlich.
Diese Regelungen gelten nicht als Ausschluss von Rechten wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen der Schwimmschule.
6. Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmer
Für Kurse mit fest vereinbarter Einheitenzahl sowie einzelne Veranstaltungen räumt die Schwimmschule ein vertragliches Stornierungsrecht ein. Die Erklärung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail an office@schwimmschule-schumacher.de, abgegeben werden. Maßgeblich ist ihr Zugang bei der Schwimmschule.
Geht die Stornierung spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn ein, ist sie kostenfrei. Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet.
Bei späterer Stornierung oder einem freiwilligen Abbruch nach Beginn kann die Schwimmschule für die freigegebenen, noch ausstehenden Leistungen die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anrechenbarer Einnahmen aus einer anderweitigen Platzvergabe verlangen. Anzurechnen ist auch ein anderweitiger Erwerb, dessen Erzielung sie böswillig unterlässt. Die Schwimmschule legt die Berechnung auf Verlangen nachvollziehbar dar. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer vergütungspflichtiger Ausfall entstanden ist.
Für bereits vertragsgemäß durchgeführte Kurseinheiten bleibt die Vergütung geschuldet. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte werden durch diese Stornierungsregelung nicht eingeschränkt; für deren Folgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann mit Zustimmung der Schwimmschule eintreten. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden, etwa wenn Alter oder Schwimmkenntnisse nicht den Kursvoraussetzungen entsprechen. Bei vollständiger Übernahme der frei gewordenen Leistungen zum vereinbarten Preis wird hierfür kein weiterer Ausfallbetrag vom bisherigen Kunden verlangt. Umbuchungen bedürfen einer Vereinbarung.
Für die ordentliche Beendigung von Abonnements gilt Ziffer 8.
7. Kursausfälle und Änderungen durch die Schwimmschule
Bei Erkrankung oder Ausfall der Lehrkraft, technischen Defekten, behördlichen Maßnahmen, höherer Gewalt oder einer kurzfristigen Badschließung informiert die Schwimmschule den Kunden unverzüglich über absehbare Leistungsstörungen. Sie bemüht sich zunächst um eine vertragsgemäße Durchführung, beispielsweise durch eine qualifizierte Vertretung.
Kann eine vereinbarte Einheit nicht durchgeführt werden, bietet die Schwimmschule nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Eine Änderung wesentlicher Vertragsmerkmale, insbesondere des vereinbarten Kurstages, der Uhrzeit, des Standorts oder des Kursbeginns, bedarf der Zustimmung des Kunden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ein nicht vereinbarter Ersatztermin muss nicht angenommen werden.
Kommt keine Einigung über Ersatz zustande, entfällt die Vergütung für die ausgefallene Leistung. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststehen der Erstattung, zurückgezahlt. Eine Verrechnung als Kundenguthaben oder eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Bei gleichwertigen Einheiten entspricht die Erstattung dem vereinbarten Gesamtpreis geteilt durch die Anzahl der gebuchten Einheiten, multipliziert mit den ausgefallenen Einheiten.
Bei vollständiger Absage wird die für die nicht erbrachten Leistungen gezahlte Vergütung vollständig erstattet. Gesetzliche Rechte wegen wesentlicher Änderungen, wiederholter Ausfälle oder nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt. Für Schadensersatz gilt Ziffer 11.
Ein Rücktritt der Schwimmschule wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl ist nur vorbehalten, wenn deren konkrete Höhe und der späteste Absagezeitpunkt vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilt und vereinbart wurden. In diesem Fall werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.
8. Abonnement-Verträge
Beginn, etwaige Mindestlaufzeit, Preis, Abrechnungszeitraum sowie Anzahl oder Rhythmus der geschuldeten Einheiten werden vor Vertragsschluss angegeben. Eine Mindestlaufzeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist; sie beträgt höchstens zwei Jahre. Ein Zeitraum von vier Wochen ist kein Kalendermonat.
Ein Abonnement mit Mindestlaufzeit kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, läuft es auf unbestimmte Zeit weiter und kann danach jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Es erfolgt keine erneute Bindung für feste Verlängerungszeiträume. Ohne vereinbarte Mindestlaufzeit ist das Abonnement von Beginn an jederzeit mit 14 Tagen Frist kündbar. Ausdrücklich vereinbarte kürzere Kündigungsfristen gelten vorrangig.
Die Kündigung kann in Textform, beispielsweise per E-Mail an office@schwimmschule-schumacher.de, sowie über eine gesetzlich erforderliche Kündigungsschaltfläche erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang. Die Wirksamkeit hängt nicht von einer Bestätigung der Schwimmschule ab. Gesetzliche Rechte bei einer fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Kündigungsschaltfläche bleiben unberührt.
Beiträge werden nur für die Vertragsdauer geschuldet. Endet der Vertrag während eines vorausbezahlten Abrechnungszeitraums, werden darüber hinaus gezahlte Beiträge anteilig erstattet. Bei einem zeitbezogenen Beitrag erfolgt dies zeitanteilig; bei einer ausdrücklich nach Einheiten vereinbarten Vergütung nach den nach Vertragsende liegenden Einheiten.
Persönliche Nichtteilnahme richtet sich nach Ziffer 5, Ausfälle der Schwimmschule nach Ziffer 7. Bei einer Vereinbarung über beispielsweise vier Einheiten werden vier vertragsgemäß angebotene Einheiten geschuldet; kursfreie Zeiten dürfen den vereinbarten Umfang nicht verkürzen. Bei einem ausdrücklich zeitbezogenen Beitrag werden etwaige kursfreie Zeiten und der darin enthaltene Leistungsumfang bereits vor Vertragsschluss angegeben.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine automatische Preiserhöhung ist mit diesen AGB nicht vereinbart.
9. Öffentlicher Badebetrieb
Diese Ziffer gilt für öffentliche Badezeiten, bei denen die Schwimmschule selbst Vertragspartner des Badegastes ist. Die bekannt gegebenen Öffnungszeiten, Eintrittspreise, Kapazitätsgrenzen und Sicherheitsregeln sind zu beachten. Vereinbarte Nutzungsrechte bleiben maßgeblich.
Kinder unter zehn Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung einer volljährigen, zur Aufsicht geeigneten Person nutzen. Nichtschwimmer und andere Personen mit besonderem Betreuungsbedarf benötigen unabhängig vom Alter eine angemessene Begleitung. Schwimmhilfen ersetzen keine Aufsicht.
Badegäste dürfen nur Bereiche nutzen, die ihren Fähigkeiten entsprechen, und müssen den Sicherheitsanweisungen des Personals folgen. Betreiberpflichten, Badeaufsicht und Verkehrssicherungspflichten werden durch die Pflichten der Begleitpersonen nicht eingeschränkt.
Bei berechtigten Nutzungsausschlüssen gilt Ziffer 13. Wird eine bereits bezahlte Nutzung aus dem Verantwortungsbereich der Schwimmschule unmöglich, richten sich Vergütungs- und Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Aufsicht und Übergabe minderjähriger Teilnehmer
Bei Kinderkursen ohne mitwirkende Begleitperson beginnt die übernommene Aufsicht mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Lehrkraft am vorab mitgeteilten Übergabepunkt. Sie umfasst die Teilnahme am Unterricht sowie die unter Leitung der Lehrkraft erfolgenden Wege und Aufenthalte im Kursbereich. Sie endet mit der Rückübergabe an eine sorgeberechtigte oder zur Abholung berechtigte Person.
Vor der Übergabe und nach der Rückübergabe obliegt die Aufsicht den Sorgeberechtigten beziehungsweise ihren Begleitpersonen. Die Betreuung beim Umkleiden, Duschen und Toilettengang ist grundsätzlich nicht Teil des Unterrichtsangebots. Benötigt ein Kind dabei Hilfe, stimmen die Sorgeberechtigten die erforderliche Begleitung vor Kursbeginn mit der Schwimmschule ab. Die einmal übernommene Aufsicht wird dadurch nicht ersatzlos unterbrochen.
Abweichungen, insbesondere ein selbstständiges Verlassen des Kursbereichs, müssen dem Alter und Entwicklungsstand entsprechen und vorher ausdrücklich vereinbart sein. Kinder werden bei verspäteter Abholung nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen. Abholberechtigte sollen erreichbar sein und das Kind pünktlich übernehmen.
Bei Baby- und Eltern-Kind-Angeboten wirkt die Begleitperson entsprechend der Kursbeschreibung und den Anweisungen der Lehrkraft an der Betreuung im Wasser mit. Die fachliche Leitung, sichere Organisation und sonstigen eigenen Pflichten der Schwimmschule bleiben bestehen.
Bei öffentlichen Badezeiten übernehmen Begleitpersonen die persönliche Aufsicht über betreuungsbedürftige Personen; die Pflichten des Badbetreibers und seiner Badeaufsicht bleiben daneben bestehen.
11. Haftung
Die Schwimmschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für zwingende gesetzliche Haftung und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Schwimmschule für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten auch für das Handeln der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für deren persönliche Haftung. Die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 bleibt stets unberührt.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände gelten dieselben Haftungsregeln. Eine gesonderte Verwahrung wird nur bei ausdrücklicher Übernahme geschuldet. Die Bereitstellung eines Schließfachs allein ist keine Übernahme einer persönlichen Bewachung.
12. Gesundheit und Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmer dürfen nicht teilnehmen, wenn eine ansteckende Erkrankung oder ein anderer Zustand eine konkrete Gefahr für sie selbst oder andere begründet. Bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung soll vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden. Eine pauschale Garantie vollständiger Gesundheit wird nicht verlangt.
Die Schwimmschule ist vor Kursbeginn über für die sichere Durchführung erforderliche Einschränkungen und notwendigen Unterstützungsbedarf zu informieren. Es werden nur die hierfür erforderlichen Angaben erhoben. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten setzt eine entsprechende datenschutzrechtliche Grundlage voraus.
Bei konkreten Sicherheitsbedenken kann die Teilnahme vorübergehend ausgesetzt werden, bis die sichere Teilnahme geklärt ist. Ein Ausschluss darf nicht allein auf unspezifischen Vermutungen beruhen. Die Vergütungsfolgen richten sich nach dem Grund und den gesetzlichen Vorschriften; ein pauschaler Verfall bereits gezahlter Gebühren ist damit nicht verbunden.
13. Hausordnung, Hygiene und Verhalten
Die am jeweiligen Standort bekannt gegebenen Haus-, Hygiene- und Sicherheitsregeln sind einzuhalten. Insbesondere darf die Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten werden; vor der Beckennutzung ist zu duschen. Für noch nicht zuverlässig trockene Kinder ist geeignete Schwimmbekleidung nach den örtlichen Hygieneregeln erforderlich.
Gefährdendes Verhalten, Gewalt, Belästigungen und erhebliche Störungen des Kurs- oder Badebetriebs sind untersagt. Bei Verstößen darf die Schwimmschule verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Ein vorübergehender Ausschluss oder Hausverweis kommt insbesondere bei konkreter Gefahr in Betracht.
Eine Vertragskündigung wegen Pflichtverletzungen setzt grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung oder Abhilfefrist voraus, soweit diese nicht nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Bei Minderjährigen ist eine sichere Übergabe an eine berechtigte Person zu gewährleisten.
Die Abrechnung nach einem Ausschluss oder einer Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen, ersparter Aufwendungen und etwaiger begründeter Schadensersatzansprüche. Ein automatischer Verfall sämtlicher Vorauszahlungen wird nicht vereinbart.
14. Gutscheine
Entgeltlich erworbene Wertgutscheine können bis zum Ablauf des dritten auf das Ausstellungsjahr folgenden Kalenderjahres eingelöst werden. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere zur Hemmung oder zum Neubeginn der Verjährung, bleiben unberührt.
Wertgutscheine werden mit dem ausgewiesenen Geldbetrag auf buchbare Leistungen angerechnet. Teilbeträge bleiben als Restguthaben bestehen. Ein bestimmter Kurstermin oder freier Kursplatz wird durch den Gutscheinerwerb nicht reserviert. Wertgutscheine sind übertragbar, soweit sie nicht ausdrücklich aufgrund einer personenbezogenen Leistung anders ausgestaltet sind.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist vertraglich nicht vorgesehen. Gesetzliche Rückzahlungsansprüche, insbesondere nach einem wirksamen Widerruf oder bei endgültiger Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung, bleiben unberührt.
Für unentgeltliche Rabatt- oder Aktionsgutscheine können gesonderte, vor ihrer Inanspruchnahme klar mitgeteilte Aktionsbedingungen und Einlösefristen gelten.
15. Datenschutz und Bildaufnahmen
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Einwilligung in Werbung oder in die Veröffentlichung von Fotos oder Videos. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Bildaufnahmen anderer Teilnehmer durch Kunden oder Begleitpersonen sind nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der örtlichen Hausordnung zulässig.
16. Unwirksame Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Schutzvorschriften dieses Staates anwendbar, soweit sie nach den gesetzlichen Kollisionsregeln zu beachten sind.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Schwimmschule Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
18. Widerrufsrecht
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart ist, besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies betrifft entsprechend ausgestaltete, fest terminierte Freizeitkurse und Veranstaltungen.
Dieser Ausschluss gilt nicht pauschal für sämtliche Angebote. Bei anderen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbraucherverträgen, insbesondere nicht entsprechend fest terminierten Angeboten, besteht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Hierüber wird vor Vertragsschluss mit einer zum jeweiligen Angebot passenden Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular informiert.
Soweit gesetzlich erforderlich, steht für über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossene Verträge während der Widerrufsfrist zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung. Andere gesetzlich zulässige Wege zur Erklärung des Widerrufs bleiben bestehen.
Das vertragliche Stornierungsrecht nach Ziffer 6 besteht unabhängig davon, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Die Schwimmschule ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.